Coachingcard by Niko

Land der Befindlichkeiten® - Das beliebte Original!

€29,50

Die Landkarte der Befindlichkeiten gibt es seit über 15 Jahren und hat sich zu einem etablierten Klassiker in bildenden, beratenden und therapeutischen Kontexten entwickelt.

Die Landkarte ist eine bewusst naiv gemalte Landschaft mit sinnbildlichen Stationen. Sie ist eine schöne und vielseitige Methode, um Assoziationen zu wecken, Gefühlszustände zu benennen sowie Prozesse darzustellen. Die Landkarte der Befindlichkeiten eignet sich u. a. für den Einstieg in eine Reflexionseinheit und lässt sich jeden Tag auf´s Neue in der Arbeit mit einzelnen als auch Gruppen verwenden.

Lieferumfang: gewähltes Material und Format + Anleitung 

Bitte berücksichtigen Sie, dass Karten ab einer Größe von 2,00 Metern ein Lieferzeit bis zu 3 Wochen haben!

 

KLEINE MATERIALKUNDE

Plane: Coachingcard auf Plane ist die "Robuste" für immer. Sie rollt sich drinnen wie draußen gerne aus und findet es sogar toll, wenn sich Leute auf ihr positionieren. Dreck und Feuchtigkeit machen ihr gar nichts aus. Bei stets gerollter Aufbewahrung bleibt sie treu bis ans Lebensende!

Papier: Coachingcard auf Papier gefaltet, ist die "Vergängliche" für Einsteiger und Sparfüchse. Ein sorgsamer Umgang verlängert ihre Lebenszeit!

Karton und Postkarte: Coachingcard auf Karton und als Postkarte ist gut geeignet, um Gruppen zu „versorgen“ oder um Coachingcard zu verschenken.

Fahnenstoff: Coachingcard auf Fahnenstoff gefaltet, ist die "Anschmiegsame", die sich jeder Situation anpasst. Klein gefaltet geht sie mit auf Reisen und entfaltet sich an der Pinnwand oder auf dem Boden zu einer ansehnlichen Größe für die Arbeit mit Gruppen. Schmutz kann ihr nichts anhaben, da sie sich ohne weiteres waschen lässt.

Bilddatei mit Wasserzeichen: Coachingcard als Bilddatei mit Wasserzeichen ist lediglich für die digitale Nutzung gedacht! Bitte berücksichtigen Sie, dass alle bereitgestellten digitalen Produkte urheberrechtlich geschützt sind und weder digital noch in gedruckter Form, vollständig oder auszugsweise – nicht verbreitet (§ 17 UrhG), öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder in anderer Form an Dritte weitergeben werden dürfen.